AGB FÜR ÜBERSETZUNGEN
- Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für Verträge zwischen Pro Translations (nachfolgend „Übersetzer“) und dem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
1.2 Diese AGB werden von dem Auftraggeber mit Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.
1.3 AGB des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er diese ausdrücklich anerkannt hat.
- Auftragserteilung
Aufträge bedürfen der Schriftform. Telefonische und mündliche Auftragserteilungen gelten als verbindlich, wenn der Übersetzer eine Auftragsbestätigung per Post, Fax oder E-Mail an den Auftraggeber versendet hat.
- Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber hat den Übersetzer spätestens bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Der Verwendungszweck der Übersetzung ist anzugeben. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Abzug zur Korrektur zu übergeben.
3.2 Der Übersetzer behält sich das Recht vor, zusätzliche Bearbeitungszeit für Formatierungen, die von der Formatierung bzw. dem Format oder Dateityp des Ausgangstextes abweichen, in Rechnung zu stellen.
3.3 Informationen und Unterlagen, die zur Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und bei Auftragsvergabe dem Übersetzer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).
3.4 Der Auftraggeber bestätigt dem Übersetzer, Rechteinhaber an den in den zur Übersetzung vorgelegten Unterlagen verwendeten Logos, Markenzeichen etc. zu sein. Er stellt diesbezüglich den Übersetzer von eventuellen Ansprüchen, die von Dritten geltend gemacht werden, frei.
3.5 Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- Liefertermin
3.1 Die Bearbeitungsdauer für Übersetzungen ab dem Erhalt der lesbaren Texte mind. 3 Tage, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Der vereinbarte Liefertermin gilt mit der Abgabe zur Poststelle, dem verschicken per Fax oder E-Mail als eingehalten. Für Eilaufträge werden gesonderte Vereinbarungen getroffen.
3.2 Sofern andere Lieferfristen und -termine bei Auftragsvergabe vereinbart werden sind sie bindend. Der Übersetzer kommt jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so ist der Übersetzer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Liefertermine und Honorare neu zu verhandeln
- Ausführung der Übersetzung und Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
4.1 Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
4.2 Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt.
4.3 Der Übersetzer behält sich vor, bei Unklarheiten im Urtext beim Auftraggeber zurückzufragen. Der Übersetzer hat jedoch wahlweise auch das Recht, in einem solchen Fall nach bestem Wissen eine Übersetzung aufgrund des zu verstehenden Sinngehalts zu erstellen.
4.4 Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Übersetzers.
4.5 Rügt der Auftraggeber einen in der Übersetzung objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, hat der Auftraggeber Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung enthaltenen Mängel durch den Übersetzer. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels des Übersetzers gegenüber schriftlich und unverzüglich geltend gemacht werden. Für die Nacharbeit ist der Übersetzer vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen. Mängel sind definiert als:
- Terminlogische Fehler
- Grammatikalische Fehler
- Sprachliche Fehler
- Inhaltliche Fehler
4.6 Der Anspruch auf Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe der Übersetzungsarbeiten eingegangen ist.
4.7 Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
- Nachträgliche Änderungen
Der Übersetzer behält sich das Recht vor, bei nachträglichen Änderungswünschen des Auftraggebers an bereits mangelfreien Übersetzungen (z. B. stilistische Änderungen, bei Auftragserteilung nicht vereinbarte spezifische Terminologie, Formatierungen) gegebenenfalls den zeitlichen Aufwand in Rechnung zu stellen. Mängel gemäß Ziffer 4.5 sind hiervon nicht betroffen.
- Haftung
6.1 Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in angemessener Höhe. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung von Hauptpflichten ein. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Der Übersetzer trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen.
6.2 Eine Haftung des Übersetzers für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen.
6.3 Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Übersetzer auf Ersatz eines nach Ziffer 6.1 verursachten Schadens wird auf 5.000 EUR begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruchs möglich.
6.4 Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Ziffer 6.1 und 6.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6.5 Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzer wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung.
6.6 Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.
- Berufsgeheimnis
7.1 Der Übersetzer verpflichtet sich, vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassene Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln.
7.2 Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
- Mitwirkung Dritter
8.1 Der Übersetzer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
8.2 Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Übersetzer dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Ziffer 7 dieser AGB verpflichten.
- Vergütung
9.1 Als Berechnungsgrundlage für die Preise dient der vereinbarte Zeilenpreis.
9.2 Die Grundlage bei Übersetzungen für die Rechnung bildet die Normzeile. Eine Normzeile setzt sich aus 55 Anschlägen mit Leerzeichen zusammen. Im Falle von längeren Zeilen werden diese in Zeilen von maximal 55 Anschlägen umgerechnet. Die letzte angefangene Zeile gilt als volle Zeile.
9.3 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
9.4 Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig. Nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum tritt nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 286 Nr. 2 BGB) Verzug ohne Mahnung ein. Dann fallen für Sie gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten (für Privatpersonen), beziehungsweise acht Prozentpunkten (für Unternehmen), über dem Basiszinssatz jährlich an.
9.5 Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Aufwendungen. Korrekturarbeiten werden nach Aufwand berechnet. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. Er kann die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung ihres vollen Honorars abhängig machen.
- Datenschutz
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass das Dolmetscher- und Übersetzungsbüro Pro Translations und die beteiligten Mitarbeiter personenbezogene Daten des Auftraggebers erhebt, verarbeitet, nutzt und Dritten übermittelt, soweit dies für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen erforderlich oder sonst nach Rechtsvorschriften zulässig ist.
- Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
10.1 Der Auftraggeber hat erst nach vollständiger Bezahlung das Recht zur Nutzung der Übersetzung.
10.2 Der Übersetzer hat das Urheberrecht an der Übersetzung.
- Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie dem Übersetzer gegenüber schriftlich erklärt wurde. Dem Übersetzer steht in diesem Fall Schadensersatz für den entgangenen Gewinn in Höhe des Auftragswertes zu.
- Rücktrittsrecht
Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass der Übersetzer die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass der Übersetzer mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.
- Anwendbares Recht
13.1 Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
13.2 Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Übersetzers.
13.3 Gerichtsstand ist Darmstadt.
13.4 Die Vertragssprache ist Deutsch.
- Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser AGB wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt.
- Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
AGB für Dolmetscheraufträge
- Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für Verträge zwischen Pro Translations (nachfolgend „Dolmetscher“) und dem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
1.2 Diese AGB werden von dem Auftraggeber mit Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.
1.3 AGB des Auftraggebers sind für den Dolmetscher nur verbindlich, wenn er diese ausdrücklich anerkannt hat.
- Auftragserteilung und Bestellung der Dolmetscherleistung
2.1 Aufträge bedürfen der Schriftform. Telefonische und mündliche Auftragserteilungen gelten als verbindlich, wenn der Dolmetscher eine Auftragsbestätigung per Post, Fax oder E-Mail an den Auftraggeber versendet hat.
2.2 Für jeden angefragten Dolmetscherauftrag erhält der Auftraggeber vorab ein Angebot (Kostenvoranschlag). Der Kostenvoranschlag beruht auf den vom Auftraggeber übermittelten Informationen. Er wird dem Auftraggeber per E-Mail zugesandt. Ein Versand per Fax oder Postschreiben ist möglich, muss jedoch vom Auftraggeber ausdrücklich erwünscht werden.
2.3 Es kommt zur verbindlichen Buchung der Dolmetscherleistung und somit zum Vertragsschluss, sobald der Auftraggeber das vom Dolmetscher eingereichte Angebot schriftlich (per E-Mail) akzeptiert.
2.4 Jede Änderung an der bestellten Leistung ist Gegenstand einer neuen schriftlichen Vereinbarung. Jeder Antrag auf eine Änderung an der Leistung muss von dem Kunden präzise schriftlich mitgeteilt werden. Jede Änderung des Auftrags, die zu einer Änderung der Leistung führt, bringt automatisch die Ausstellung einer zusätzlichen Rechnung mit sich.
- Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber übersendet den Dolmetschern zur fachlichen und terminologischen Vorbereitung möglichst frühzeitig einen vollständigen Satz aller einschlägigen Unterlagen (z.B. Arbeitsprogramm, Tagesordnung, Berichte, Referate, Anträge, Protokoll der letzten Sitzung u.ä.) in allen Arbeitssprachen der Veranstaltung (soweit vorhanden).
3.2 Der Übersetzer behält sich das Recht vor, zusätzliche Bearbeitungszeit für Formatierungen, die von der Formatierung bzw. dem Format oder Dateityp des Ausgangstextes abweichen, in Rechnung zu stellen.
3.3 Von sämtlichen Schriftstücken und Manuskripten, die während der Veranstaltung verlesen werden, erhält der Dolmetscher spätestens am Vortag der Verlesung eine Kopie, die bis einschließlich Verlesung und Behandlung des Schriftstücks oder Manuskripts bei ihm verbleibt. Wird diese Frist nicht eingehalten, so wird der Dolmetscher von seiner Leistungspflicht entbunden.
3.4 Der Auftraggeber hat den Dolmetscher rechtzeitig über den besonderen Ausführungsrahmen des Dolmetscherauftrags zu unterrichten, wobei erschwerte Bedingungen oder bestimmte Leistungen– nach Absprache – evtl. gesondert in Rechnung gestellt werden (Aufnahme auf Tonträger, Filmvorführungen etc.).
3.5 Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- Dolmetschertermin
4.1 Bei Dolmetscherterminen gilt der Termin als eingehalten, wenn der Dolmetscher pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Termin wahrnimmt.
4.2 Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Dolmetschertermine und Honorare neu zu verhandeln
- Ausführung der Dolmetscherleistung
5.1 Die Dolmetscherleistung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Dolmetscher ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung übernimmt er nicht.
5.2 Mängel in der Dolmetscherleistung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Dolmetschers.
5.3 Verlesene Texte: Werden Texte verlesen, müssen diese den Dolmetschern rechtzeitig vor der Veranstaltung vorliegen. Die Lesegeschwindigkeit für einen zu dolmetschenden Text sollte maximal 100 Wörter in der Minute betragen (d. h. mindestens 3 Minuten für 1 Seite DIN A 4 mit etwa 1600 Zeichen), da eine Dolmetscherleistung sonst nicht möglich ist. Die Dolmetscherleistung bzgl. verlesener Texte, die den Dolmetschern nicht oder zu kurzfristig zur Verfügung gestellt wurden, kann nicht gewährleistet werden.
5.4 Eingespielte Videos/Tonaufnahmen: Videos oder vorgefertigte Tonaufnahmen können nur verdolmetscht werden, wenn die Videos den Dolmetschern in einer Sprache ihrer Sprachkombination rechtzeitig (mindestens 7 Tage, abhängig vom Umfang des Videos) vor der Veranstaltung zur Verfügung gestellt wurden und der Dolmetscher nach Sichtung bestätigt hat, dass und in welcher Form eine Dolmetscherleistung möglich ist. Eine Dolmetscherleistung kann nur erfolgen, wenn der Kommentar in üblicher Geschwindigkeit gesprochen wird, der Ton unmittelbar in die Kopfhörer der Dolmetscher übertragen wird und die Dolmetscher das Video sehen können.
5.5 Gedichte oder musikalische Darbietungen: Gedichte oder musikalische Darbietungen sind nicht Teil der Dolmetscherleistung. Unter Umständen ist eine mündliche Zusammenfassung möglich, wenn dies im Vorfeld mit dem Auftraggeber geklärt und von diesem bestätigt wurde.
- Besondere Bestimmungen beim Ferndolmetschen (sofern einschlägig)
6.1 Der Begriff des Ferndolmetschens (auch Remote Interpreting genannt) bezeichnet alle Arten des Dolmetschens, bei denen sich ein oder mehrere Teilnehmer oder Dolmetscher nicht am gleichen Ort wie die übrigen Beteiligten befinden. Dabei ist es zweitrangig, ob sich der remote zugeschaltete Dolmetscher in einem anderen Raum, in einer anderen Stadt oder auf einem anderen Kontinent aufhält. Für eine reibungslose Verdolmetschung müssen entsprechende informations- und kommunikationstechnische Lösungen verwendet werden, damit einerseits die Dolmetscher mängelfrei arbeiten und andererseits die Teilnehmer störungsfrei, vertraulich und ohne technische Hürden miteinander sprechen können. Erfolgt das Remote Interpreting simultan, ist von Remote Simultaneous Interpreting (RSI) die Rede.
6.2 Die Parteien vereinbaren bei der Auftragserteilung, in welcher technischen Ausführung das Ferndolmetschen erfolgen soll und ob eine simultane oder konsekutive Verdolmetschung geschuldet ist.
6.3 Vor Abschluss des Vertrages haben beide Parteien ausdrücklich zu vereinbaren, in und aus welchen Sprachen der Dolmetscher während des Einsatzes arbeiten soll. Entsprechende technische Vorkehrungen sind zu treffen. Erfolgt die Verdolmetschung über eine Plattformlösung, teilt der Auftraggeber vor der Auftragserteilung mit, welche Plattform eingesetzt wird. Die Plattform muss den Anforderungen der ISO/PAS 24019:2020 Simultaneous interpreting delivery platforms — Requirements and recommendations entsprechen. Der Aufraggeber gewährt dem Dolmetscher vor Veranstaltungs-/Auftragsbeginn ausreichende Zugriffzeiten auf die verwendete Plattform, damit diese von dem Dolmetscher getestet werden kann. Es wird dringend empfohlen, spätestens am Vortag der Veranstaltung die Plattform zusammen mit allen Beteiligten zu testen.
6.4 Der Auftraggeber stellt während der gesamten Veranstaltung professionelle technische Unterstützung sicher, damit ein reibungsloser Ablauf der Verdolmetschung gewährleistet ist.
6.5 Eine Echtzeitkommunikation muss innerhalb des Dolmetscherteams gewährleistet sein. Diese darf nur von den jeweiligen Dolmetschern einsehbar sein.
6.6 Dem Aufraggeber ist bekannt, dass der Dolmetscher keinen Einfluss auf die Internetgeschwindigkeit, den Bestand der notwendigen Leitungen oder den Betrieb der verwendeten Plattform hat. Der Dolmetscher haftet daher nicht für eine Störung oder den Ausfall der verwendeten Technik, es sei denn, die Störung ist ausschließlich und nachweislich auf eine Fehlfunktion des eigenen Rechners des Dolmetschers zurückzuführen.
6.7 Soweit die Störung nicht nachweislich auf den Rechner des Dolmetschers zurückzuführen ist, bleibt der Honoraranspruch des Dolmetschers bei einer Störung oder Ausfall des Systems/der Technik unberührt.
6.8 Höchstarbeitszeit pro Dolmetscher: Je nach Themenbereich maximal 5 Stunden täglich, soweit die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben.
6.9 Der Dolmetscher ist berechtigt, die vereinbarte Leistung zu verweigern, wenn er nicht die oben angegebenen Arbeitsbedingungen vorfindet. Ziffer 5.6 gilt entsprechend
6.10 Hinsichtlich der Urheber- und Nutzungsrechte gilt auch für das Ferndolmetschen Ziffer 6 dieser AGB entsprechend.
- Urheberrecht, Recht am eigenen Bild und Ton
Das Produkt der Dolmetscherleistung ist ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt. Seine Aufzeichnung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Dolmetschers zulässig. Jede weitere Verwendung (z. B. Direktübertragung) bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Die Urheberrechte des Dolmetschers bleiben vorbehalten. Der Auftraggeber haftet auch für unbefugte Aufnahmen durch Dritte.
- Haftung
8.1 Der Dolmetscher haftet ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt.
8.2 Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
- Berufsgeheimnis
9.1 Der Dolmetscher verpflichtet sich, vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassene Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln.
9.2 Der Dolmetscher verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
- Vergütung, Arbeitszeiten und Zusatzleistungen
10.1 Als Berechnungsgrundlage für die Preise dient beim Dolmetschen das Honorar/der Stundensatz und bei Übersetzungen der vereinbarte Zeilenpreis.
10.2 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
10.3 Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig. Nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum tritt nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 286 Nr. 2 BGB) Verzug ohne Mahnung ein. Dann fallen für Sie gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten (für Privatpersonen), beziehungsweise acht Prozentpunkten (für Unternehmen), über dem Basiszinssatz jährlich an.
10.4. Das Dolmetscherhonorar für einen Dolmetscherauftrag basiert auf einem Grundhonorar. Diesem Grundhonorar können zusätzliche entgeltliche Dienstleistungen oder anderweitige entgeltliche Posten hinzugefügt werden.
10.5 Die tägliche Arbeitszeit des Dolmetschers beträgt in der Regel jeweils […] Stunden am Vormittag und am Nachmittag mit einer anderthalbstündigen Pause.
10.6 Wird diese Arbeitszeit voraussichtlich überschritten, genehmigt der Auftraggeber zur Sicherstellung einer gleichbleibend hohen Qualität der Dolmetscherleistung bereits vor Beginn der Veranszaltung eine Aufstockung des Dolmetscherteams.
- Spesen, An- und Abreise sowie Verpflegung
11.1 Anwesenheit: Die Dolmetscher finden sich, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, eine halbe Stunde vor Beginn der ersten zu verdolmetschenden Veranstaltung vor Ort ein.
11.2 Der Auftraggeber trägt sämtliche mit dem Einsatz verbundene Spesen. Diese umfassen insbesondere, jedoch nicht exklusive, die Reisespesen bzw. Aufenthaltskosten in dem durch die jeweilige Situation erforderlichen Zeitraum.
11.3 Reisespesen:
11.3.1 An Reisespesen werden je nach der tatsächlich gewählten Art der Reise bei Einsätzen innerhalb Deutschlands entweder die Bahnkosten 2. Klasse zum Normaltarif laut DB-Website sowie die lokalen Transportkosten am Einsatzort oder die gefahrenen Kilometer lt. amtlichem Kilometergeld zuzüglich Parkgaragengebühren u. dgl. in Rechnung gestellt. Am Abfahrts- /Ankunftsort werden üblicherweise Taxidienste in Anspruch genommen.
11.3.2 Auf Wunsch des Auftraggebers und bei zeitlich vorteilhaften Verbindungen sind auch innerhalb Deutschlands Flugverbindungen akzeptabel, wobei die Kosten direkt vom Auftraggeber zu übernehmen sind.
11.3.3 Bei internationalen Einsätzen steht es dem Dolmetscher frei, die Art der Reise frei zu wählen. Die Kosten sind vom Auftraggeber zu übernehmen.
11.4 Aufenthaltskosten:
11.4.1 Die Aufenthaltskosten umfassen Übernachtungs- und Verpflegungskosten des Dolmetschers. Der Auftraggeber übernimmt die Kosten für die Unterbringung in einem Hotel oder in einer gleichwertigen Einrichtung, wobei als Mindestkategorie 3 Sterne vereinbart werden. Es ist ein Einzelzimmer zur Verfügung zu stellen. Das Zimmer ist generell vom Auftraggeber direkt zu organisieren und zu begleichen, Reservierungen sind auf den Namen „Pro Translation“ vorzunehmen.
11.4.2 Entspricht das vom Auftraggeber bereit gestellte Zimmer wider Erwarten nicht den vereinbarten Kriterien, ist der Dolmetscher berechtigt, ein Zimmer in einem anderen Beherbergungsbetrieb der vereinbarten Kategorie zu nehmen und dieses dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
11.5 Anreisehonorar: Bei einer Anreisezeit von mehr als drei Stunden zum Veranstaltungsort (Tür zu Tür) oder bei erforderlicher Übernachtung vor Anreise hat der Dolmetscher ein Recht auf eine Entschädigung in Form eines Anreisehonorars. Die Höhe des Anreisehonorars richtet sich nach der Anreisezeit. Für eine Anreisezeit von 3 bis 5 Stunden beträgt es in der Regel ein halbes Dolmetscherhonorar pro Dolmetscher für jeden Anreisetag, für eine Anreisezeit von mehr als 5 Stunden ein ganzes Dolmetscherhonorar pro Dolmetscher für jeden Anreisetag.
11.6 Abreisehonorar: Bei einer Abreisezeit von mehr als drei Stunden zum Veranstaltungsort (Tür zu Tür) oder bei erforderlicher Übernachtung vor Abreise hat der Dolmetscher ein Recht auf eine Entschädigung in Form eines Abreisehonorars. Die Höhe des Abreisehonorars richtet sich nach der Abreisezeit. Für eine Abreisezeit von 3 bis 5 Stunden beträgt es in der Regel ein halbes Dolmetscherhonorar pro Dolmetscher für jeden Abreisetag, für eine Abreisezeit von mehr als 5 Stunden ein ganzes Dolmetscherhonorar pro Dolmetscher für jeden Abreisetag
11.7 Anreisezeitpunkt/Abreisezeitpunkt
10.7.1 Bei Einsätzen erfolgt die Anreise in der Regel am Tag vor Einsatzbeginn.
10.7.2 Die Abreise erfolgt üblicherweise am letzten Tag der Veranstaltung. Ist dies aus zeitlichen/logistischen Gründen nicht möglich/zumutbar, ist auch die Übernachtung für diese Nacht vom Auftraggeber zu übernehmen.
11.8 Verpflegung: An Einsatztagen bzw. dem Anreisetag, dem Abreisetag oder eventuellen Stehtagen stellt der Auftraggeber für den Dolmetscher drei Mahlzeiten zur Verfügung (Anreisetag, wenn nicht Einsatztag und nicht anders vereinbart, nur Abendessen, Abreisetag, wenn nicht Einsatztag und nicht anders vereinbart, nur Frühstück), wobei, wenn nicht anders vereinbart, das Frühstück üblicherweise am Beherbergungsort, das Mittagessen am Einsatzort und das Abendessen nach freier Wahl des Dolmetschers bereit zu stellen ist.
- Datenschutz
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass das Dolmetscher- und Übersetzungsbüro Pro Translations und die beteiligten Mitarbeiter personenbezogene Daten des Auftraggebers erhebt, verarbeitet, nutzt und Dritten übermittelt, soweit dies für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen erforderlich oder sonst nach Rechtsvorschriften zulässig ist.
- Absage
13.1 Bei Kündigung des Vertrags durch den Auftraggeber oder bei Verzicht des Auftraggebers auf die Dienste des Dolmetschers für den im Auftrag vereinbarten Termin oder unter den hierin festgelegten Bedingungen hat der Dolmetscher Anspruch auf das vereinbarte Honorar sowie die Erstattung der ihm nachweislich entstandenen Kosten gemäß folgender Aufstellung:
13.1.1 Rücktritt bis zu 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 0 %
13.1.2 Rücktritt zwischen 27 und 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
13.1.3 Rücktritt zwischen 20 und 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 %
13.1.4 Rücktritt zwischen 9 und 0 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 %
13.2 Entstandene Kosten für Fremdleistungen (z. B. bereits gebuchte Flugtickets des Dolmetschers, Hotelbuchungen) sind zuzüglich in voller Höhe zu entrichten.
- Höhere Gewalt
Im Falle der höheren Gewalt sind die Parteien von ihren Verpflichtungen befreit, soweit diese Verpflichtungen von der höheren Gewalt betroffen sind. Dies gilt nicht für bereits entstandene Zahlungsverpflichtungen. Der Auftraggeber ist im Übrigen verpflichtet, bereits beim Dolmetscher entstandene Kosten zu ersetzen und bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen.
- Anwendbares Recht
14.1 Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
14.2 Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Dolmetschers.
14.3 Gerichtsstand ist Darmstadt.
14.4 Die Vertragssprache ist Deutsch.
- Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser AGB wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt.
- Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.